Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der TRENDYone Fitness UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG – im Folgenden T1F genannt (Stand:01/2021)
1. Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
- Die Beantragung einer Mitgliedschaft bei T1F stellt ein bindendes Angebot an T1F auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags dar. Es steht T1F frei, binnen 14 Tagen ab Zugang der Beantragung der Mitgliedschaft bei T1F den Mitgliedschaftsantrag schriftlich oder in Textform (Fax, Email) abzulehnen. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht erforderlich. Ein Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Mitgliedschaftsantrags seitens T1F zustande. Im Falle einer Online-Bestellung erhalten Antragsteller per Email die Bestätigung der Mitgliedschaft.
- Ist ein Mitgliedschaftsvertrag mit T1F zustande gekommen, erhält das Mitglied das Recht, die ihm im Mitgliedschaftsvertrag für den jeweiligen Standort genau bezeichneten Sporteinrichtungen von T1F im Rahmen der Öffnungszeiten in beliebigem Umfang gem. diesen AGB und der Hausordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung zu nutzen. Darüber hinaus erhält das Mitglied das Recht, nach Eröffnung solcher auch weitere Standorte mit zu nutzen, wobei sich dieses Nutzungsrecht bei weiteren Standorten dann auf das am Standort jeweils verfügbare Leistungsangebot beschränkt. Es werden ausdrücklich nicht alle Leistungen und Vertragspakete an allen Standorten verfügbar sein und das Mitglied hat hierauf auch keinen Anspruch.
- Der Zutritt zu den im Mitgliedschaftsvertrag genau bezeichneten Sporteinrichtungen von T1F ist nur gegen Vorlage einer gültigen MemberCard möglich.
2. Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
- Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge Sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
- Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn T1F auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist T1F berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche zu kündigen.
3. Mitgliedschaft
- Die Laufzeit des Mitgliedsvertrags beträgt 1 Jahr. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgemäß (siehe Ziff. 6.) vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
- Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Sie darf ausschließlich zu privaten Zwecken und nicht zu gewerblichen Zwecken (beispielsweise zur Erbringung von Personal-Training-Stunden gegen Entgelt) genutzt werden.
- Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 15 Jahre.
- Das Mitglied kann sich je nach Tarif bei Vertragsabschluss für die Buchung der Flex-Option entscheiden, wodurch zusätzliche Kosten i.H.v. 2,50 EUR pro Woche anfallen. Dadurch verringert sich die Laufzeit des Mitgliedsvertrags von 1 Jahr auf lediglich 4 Wochen. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgemäß (siehe Ziff. 6.) vor dem jeweiligen Vertragende gekündigt, verlängert sich der Vertrag mit Flex-Option um jeweils weitere 4 Wochen.
4. Mitgliedsbeitrag/Zahlungsweise
- Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und sämtlicher sonstiger Kosten erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren. Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn der Kalenderwoche im Voraus für 4 Wochen fällig. Einmalige Gebühren werden mit dem Mitgliedsbeitrag für die erste Kalenderwoche der Mitgliedschaft fällig.
- Die im Verzugsfall anfallenden Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt, darunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
- Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist T1F berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von 8 Wochenbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Betrag sofort fällig gestellt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
- Das Mitglied wird über die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge mit diesem Vertrag informiert („Pre-Notification“). Das Mitglied verzichtet dabei auf eine 14-tägige Vorlauffrist, ein Lastschrifteinzug ist nach Abschluss des Vertrags und Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung sofort möglich. Die Pflichtangaben der Pre-Notification befinden sich in diesem Vertragsformular. Die Abbuchungstermine der Mitgliedsbeiträge werden in Kalenderwochen datiert. Die Kalenderwoche bezieht sich dabei auf den Montag der jeweiligen Kalenderwoche.
- Der wöchentliche Beitrag gilt wie vereinbart für die Mindestlaufzeit des Vertrages als fest vereinbart. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Beitrag durch T1F zu Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen geändert werden. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Davon ausgenommen sind Beitragserhöhungen, die aufgrund einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer vorgenommen werden.
5. MemberCard
- Nach Abschluss des Mitgliedsvertrags erhält das Mitglied eine MemberCard (optional gegen Aufpreis ein Member-Armband, alle Regelungen der MemberCard gelten hierfür gleichermaßen) mittels derer der Zugang zu den Einrichtungen von T1F erfolgt.
- Das Mitglied verpflichtet sich, diese MemberCard nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 250 EUR. Soweit die dem Mitglied überlassene MemberCard durch einen von ihm zu vertretenen Umstand durch Dritte missbraucht wird und T1F hierdurch ein Schaden entsteht, so ist hierfür allein das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person durch unbefugten Gebrauch der MemberCard und hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen zu Schaden, so hat das Mitglied T1F von allen hieraus entstehenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust der MemberCard ist T1F unverzüglich zu melden. Im Verlustfalle wird für die Neuausstellung der MemberCard eine Gebühr von 10 EUR fällig.
6. Kündigung
- Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 4 Kalenderwochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform und hat unter Angabe von Name und Geburtsdatum gegenüber TRENDYone Fitness, Partnachweg 1, 86165 Augsburg schriftlich (per Einwurfeinschreiben), per Fax (0821- 9072469-3) oder per E-Mail (vertrag@trendyone-fitness.de) zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist sind der Zugang und die Möglichkeit der Kenntnisnahme entscheidend.
7. Ruhezeiten
- Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag bis zu 24 Kalenderwochen im Vertragsjahr stillzulegen. Der Mindestzeitraum bei einer Stilllegung beträgt 4 aufeinanderfolgende Kalenderwochen. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen von T1F nicht in Anspruch nehmen. Die beabsichtigte Stilllegung ist T1F mindestens 5 Werktage vor Beginn der Stilllegung per E-Mail an vertrag@trendyone-fitness.de mitzuteilen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den stillgelegten Zeitraum.
- Falls für einen stillgelegten Zeitraum bereits Mitgliedsbeiträge im Voraus bezahlt wurden, werden diese auf den Zeitraum nach der Stilllegung angerechnet.
8. Minderalbar, Wasserflatrate und Hygienepauschale
- Das Mitglied ist je nach gewähltem Vertragstarif dazu berechtigt, an der Mineralbar entweder nur Trinkwasser oder auch Mineralgetränke, innerhalb der Öffnungszeiten des im Vertrag genannten Standortes, sowie je nach Verfügbarkeit (vgl. Ziff. 1.2.) auch an anderen Standorten, uneingeschränkt zu beziehen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar (keine Weitergabe an andere Mitglieder). Die Berechtigung gilt nur zum Verzehr im Studio und nicht zur Mitnahme. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Voraussetzungen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 250 EUR. Die Ausgabe von Getränken ist nur mit der eigenen MemberCard möglich (keine Ausgabe ohne Vorlage der MemberCard).
- Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Nutzung einer Wasserflatrate, wodurch das Mitglied unbeschränkt Wasser an der dafür vorgesehenen Einrichtung (Mineralbar) bekommt. Es entstehen dem Mitglied hierfür Kosten i.H.v. 1,50 EUR pro Woche. Diese obligatorische Pauschale wird gemeinsam mit dem Trainingsbeitrag 4-wöchentlich fällig und ebenfalls per Lastschrifteinzugsverfahren beglichen. Die Berechnung der Wasserflat erfolgt unabhängig von der persönlichen Nutzung, ist Vertragsbestandteil und kann nicht abgewählt werden.
- Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet zudem eine Hygienepauschale, die für die regelmäßige Reinigung des Trainings- und Sanitärbereichs sowie für die im Studio bereitgestellten Desinfektionsmittel und Einweghandtücher verwendet wird. Es entstehen dem Mitglied hierfür Kosten i.H.v. 0,50 EUR pro Woche. Diese obligatorische Pauschale wird gemeinsam mit dem Trainingsbeitrag 4-wöchentlich fällig und ebenfalls per Lastschrifteinzugsverfahren beglichen. In den Vertragstarifen Classic und Premium ist diese Pauschale bereits ohne zusätzliche Kosten enthalten. Die Berechnung der Hygienepauschale erfolgt unabhängig von der persönlichen Nutzung, ist Vertragsbestandteil und kann nicht abgewählt werden.
9. Functional Training
- Das Training in der Functional Area (Functional Training, abgetrennter Trainingsbereich im Studio) kann durch das Mitglied optional zur Basis-Mitgliedschaft hinzugebucht werden. Das Mitglied ist dadurch berechtigt, die Functional Area im Rahmen der Öffnungszeiten in beliebigem Umfang gem. diesen AGB und der jeweils gültigen Hausordnung an dem im Vertrag genannten Standort und je nach Verfügbarkeit (vgl. Ziff. 1.2.) auch an anderen Standorten zu nutzen.
- Es werden zudem Kleingruppentrainings mit einem von T1F gestellten Gruppentrainer angeboten. Für die Teilnahme an einem solchen Gruppentraining muss das Mitglied einen Platz reservieren. Ist ein Gruppentraining ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an diesem oder einem anderen Kurs, sowie kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückgew.hr von bezahlten Beiträgen. Generell besteht kein Anspruch des Mitglieds auf die Erbringung von ganz bestimmtem Kursleistungen (Gruppentrainings oder andere Kurse). T1F behält sich die Gestaltung und jederzeitige Änderung des Kursangebots vor.
- Hat sich ein Mitglied bei einem Kurs eingetragen, kann/will diesen jedoch nicht wahrnehmen, so hat er mindestens 5 Stunden vor Beginn abzusagen. Wiederholtes Nichterscheinen trotz Buchungen berechtigen T1F zur Sperrung der Functional Area für das betroffene Mitglied und/oder zur Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 50 EUR. Dies gilt nicht für Gründe, die das Mitglied nicht zu vertreten hat.
- Bezüglich Übertragbarkeit der Nutzung, Zugang, Laufzeit, Kündigung, nachträglicher Hinzubuchung und Einzug der Beiträge wird auf die Regelung in Ziff. 8.1. verwiesen, diese sind sinngemäß auf das Functional Training anzuwenden.
- Functional Training ist körperlich fordernd. Das Mitglied wird vor der Nutzung des Functional Trainings durch den Trainer über die Risiken dieser Sportart informiert und bestätigt die Kenntnisnahme dieser Informationen auf einem separaten Formular. Jeder Trainierende hat sein Können und seine Kraft selbst einzuschätzen. Im Übrigen wird auf Ziff. 12., insbesondere auf Ziff. 12.4. verwiesen.
- Mindestalter für die Nutzung der Functional Area ist 18 Jahre.
10. Sonstige Kosten
- Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche sonstigen zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
- Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrags bei einer Vertragsübernahme (Gratistraining bei Nachweis eines bestehenden Fitnessvertrags) können die anteiligen Kosten des Gratistrainings in Rechnunggestellt werden.
11. Datenschutz/Mitgliedsdaten
- T1F erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder inkl. deren Portrait-Fotos im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, soweit dies im Sinne der Zweckbestimmung des Mitgliedschaftsvertrags oder für die Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. T1F ist dazu berechtigt, Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer der Mitglieder bei deren Betreten der im Mitgliedschaftsvertrag genau bezeichneten Sporteinrichtungen von T1F zu erfassen und für maximal 3 Tage zu speichern, um dadurch die Nutzungsbedingungen der Sporteinrichtungen von T1F bestmöglich gestalten zu können.
- T1F überwacht seine Sporteinrichtungen ggf. mit Videokameras im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und speichert ggf. im Einzelfall die Aufnahmen, jedoch nur und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder oder Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. In den Bereichen der Sporteinrichtungen von T1F, in denen eine Videoüberwachung erfolgt, wird gem. den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen darauf sowie auf die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hingewiesen.
- Das Mitglied wird Änderungen von für die Mitgliedschaft relevanten Daten T1F unverzüglich schriftlich oder in Textform (Email an vertrag@trendyone-fitness.de) mitteilen. Kosten für die Ermittlung geänderter Anschriften eines Mitglieds oder für Rücklastschriften trägt das Mitglied, sollte es vorstehender Bestimmung nicht nachgekommen ist.
12. Haftung/Ärztliche bzw. gesundheitliche Bedenken
- Die Nutzung der Sporteinrichtungen von T1F erfolgt auf eigene Gefahr. T1F haftet nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von T1F auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- T1F haftet für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist bei Sachund Vermögensschäden beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Die Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch für Erfüllungsgehilfen von T1F.
- Das Mitglied bestätigt mit Beantragung der Mitgliedschaft, dass in seinem Fall keine ärztlichen und/oder gesundheitlich en Bedenken gegen die Nutzung der im Mitgliedschaftsvertrag genau bezeichneten Sporteinrichtungen von T1F sprechen. T1F überprüft diese gesundheitliche Eignung nicht. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache des Mitglieds (z.B. Unfall- oder Krankenversicherung). Bei bestimmten Erkrankungen behält sich T1F vor, das Mitglied ganz oder teilweise vom Training auszuschließen bzw. ein eingeschränktes Trainingsspektrum zu bieten.
- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn beim Training Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. T1F empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
13. Hausordnung
- Es gilt die Hausordnung, welche das Mitglied mit Vertragsunterschrift akzeptiert.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist T1F berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 250 EUR geltend zu machen.
14. Schlussbestimmungen
- Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine ggf. in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso bei einer vertraglichen Lücke.